Die Grundleistungen
Im Allgemeinen wird im ersten Step die Aufgabenstellung geklärt. Wir beraten Sie zu unserem gesamten Leistungsbereich. Es werden außerdem Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter formuliert. Abschließend werden alle Ergebnisse zusammengefasst.
Inhalte der Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
- Abstimmen der Zielvorstellungen (Randbedingungen, Zielkonflikte)
- Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkataloges (Programmziele)
- Erarbeiten eines Planungskonzeptes einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, zum Beispiel versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Skizzen, ggf. mit erläuternden Angaben
- Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendungen), biologischen und ökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
- Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
- Bei Freianlagen: Erfassen der ökologischen Zusammenhänge, zum Beispiel Boden, Wasser, Klima, Vegetation sowie Klären der Randgestaltung und der Anbindung an die Umgebung
- Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht.
Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
- Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweises Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher, biologischer und ökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf
- Integration der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Objektbeschreibung
- Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfes, zum Beispiel durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs-und / oder Entwurfszeichnungen ( Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens; bei raumbildenden Ausbauten; im Maßstab 1:50 bis 1:20 insbesondere mit Einzelheiten der Wandabwicklungen, Farb-, Licht- und Materiealgestaltung), gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach wiederkehrender Raumgruppen.
- Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteilgter über die Genehmigungsfähigkeit.
- Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnrechtlichen Berechnungsrecht.
Projektierung (Genehmigungsplanung)
- Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich -rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden, Einreichen dieser Unterlagen
- Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Bei raumbildenden Ausbauten: Prüfen auf notwendige Genehmigungen, Einholen von Zustimmungen und Genehmigungen
Ausführungsplanung
- Durcharbeiten der Ergebnisse unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaflicher (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung), biologischer und ökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung.
- Zeichnerische Darstellung des Objektes mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollstündige Ausführungs-, Detail- und Konstrucktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, mit den erforderlichen textlichen Ausführungen.
- Bei raumbildenden Ausbauten: Detaillierte Darstellung der Räume und Raumfolgen im Maßstab 1:25 bis 1:1, mit erforderlichen textlichen Ausführungen; Materialbestimmung.
- Erabeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung.
- Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung.