Um Schäden an Gebäuden zu beheben, bedarf es einer gründlichen Untersuchung des Schadensbildes in Bezug auf Ursache, Schädigung der Bausubstanz. Wir erstellen Gutachten für private, öffentliche und gewerbliche Auftraggeber bei Schäden an Gebäuden.
Wir erstellen für Sie:
- Gutachten bei Baumängeln und Bauschäden
- Beweissicherungsgutachten
- Gutachten für Feuchte- u. Schimmelschäden (Bei Bedarf mit Datenloggern)
Mit diesen Gutachten oder einer Beweissicherung hat man eine solide Basis, um weitere Schritte erfolgreich zu gehen. Ein fundiertes Gutachten ermöglicht u. U. schon im Vorfeld eine Einigung der Beteiligten im Rahmen einer Schlichtung.
Durch das Gutachten bzw. schon bei der Inaugenscheinnahme sollte außerdem festgestellt werden, ob ein juristisches Vorgehen überhaupt sinnvoll ist. Vor dem Gang zum Anwalt (und umso mehr falls schon geschehen) ist eine fachliche Klärung der Ursachen und Verursacher ratsam. Eine Beratung kostet lediglich den Bruchteil dessen, was eine mögliche, selbst teilweise Niederlage bei Gericht an Auslagen verursacht!
Bleibt nach fachlicher Prüfung nur der juristische Weg mit anschließendem Gang vor Gericht, gilt jedes von einer Partei vorab beauftragte Gutachten, (z.B. zur Beweissicherung) als Parteigutachten, egal ob von einem Privatgutachter oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verfasst. Sollte auch hier keine Einigung möglich sein, wird das Gericht einen unparteiischen, meist öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter beauftragen. Dieser wird auf keinen Fall derjenige sein, der zuvor das Privatgutachten verfasst hat.